Die Integration der seit langem hier lebenden Ausländer wird durch eine Reihe von Maßnahmen gefördert. So gibt es zum Beispiel besondere Sprachförderungsprogramme und eine eigene Sozialberatung für Ausländer.
Die Belange ausländischer Mitbürger nimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländer wahr. Sie befaßt sich mit Konzeption und Einzelfragen der Ausländerpolitik und führt dazu Gespräche mit deutschen und ausländischen Politikern, Vertretern der Sozialpartner und anderen gesellschaftlichen Gruppen; insbesondere ist sie der Ansprechpartner der in der Ausländerarbeit aktiven Organisationen. Die Ausländerbeauftragte unterstützt vor allem Initiativen zur Förderung der ausländischen Wohnbevölkerung. Zu diesem Zweck steht sie auch in ständigem Kontakt mit den Botschaften der ehemaligen Anwerbeländer, besucht diese Länder auch selbst und führt Gespräche mit Regierungsvertretern vor Ort.
Eine wichtige Aufgabe sieht die Beauftragte in der Vermittlung umfassender und sachlicher Informationen über die Geschichte der Ausländerbeschäftigung sowie deren wirtschaftliche Bedeutung, die Entstehung und Entwicklung der deutschen Ausländerpolitik, die menschlichen Aspekte der faktischen Einwanderungssituation für Ausländer wie Deutsche und schließlich über die politisch-rechtlichen Bindungen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund internationaler Abkommen und Erklärungen.
Die Bundesrepublik Deutschland wird auch weiterhin den Zuzug von Ausländern begrenzen, auch im Interesse der in Deutschland ansässigen Ausländer und ihrer Integration. Der 1973 erlassene Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten bleibt aufrechterhalten. Illegale Einreise und Beschäftigung sind strafbar.
In Deutschland dauerhaft ansässige Ausländer können die deutsche Staatsangehörigkeit nach derzeit geltendem Recht nur durch Einbürgerung erwerben, die im wesentlichen im Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 und im Ausländergesetz von 1990 geregelt ist. Die Einbürgerungstatbestände des Ausländergesetzes für in Deutschland aufgewachsene junge Ausländer und seit 15 Jahren hier lebende Ausländer sind seit 1993 als Einbürgerungsansprüche ausgestaltet. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Integrationspolitik ein neues, modernes Staatsangehörigkeitsrecht entwickeln mit einem Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für hier geborene Ausländerkinder und deutlichen Erleichterungen der Einbürgerung.
Schluβ
Deutschland ist ein Land mit einer groβen Bevölkerungsdichte. Zur Zeit leben in der BRD mehr als 80 Millionen Menschen, 6,5 davon sind Ausländer. Die Stammbevölkerung besteht fast nur aus Deutschen, hier gibt es wenige nationale Minderheiten.
Die Bevölkerung in Deutschland ist raumlich sehr unterschiedlich verteilt. Der Westen des Landes ist wesentlich dichter besiedelt als der Osten .
Die deutsche Gesellschaft ist eine moderne und offene Gesellschaft: Die meisten Menschen verfügen über eine gute Ausbildung, einen international betrachtet hohen Lebensstandard und über entsprechende Freiräume zur individuellen Lebensgestaltung. Im Zentrum ihres Lebens steht die Familie, deren Formen immer vielfältiger werden. Doch die Gesellschaft steht vor der Herausforderung, wichtige Probleme der Bevölkerungsentwicklung – die Alterung der Gesellschaft sowie die Zuwanderung mit zunehmender ethno-kultureller Vielfalt – zu lösen. Und noch eine Aufgabe haben die Deutschen zu bewältigen: die Folgen der 45-jährigen deutschen Teilung. Seit der politischen Wiedervereinigung im Jahr 1990 ist schon vieles geschehen, dennoch wird die Herstellung der sozialen Einheit Deutschlands auch in absehbarer Zukunft ein wichtiges Thema bleiben.
Ñïèñîê èñïîëüçîâàííîé ëèòåðàòóðû
1. Àðõèïêèíà Ã. Ä. Êîëÿäà Í. À Ñòðàíîâåäåíèå. Ãåðìàíèÿ: îáû÷àè, òðàäèöèè, ïðàçäíèêè, ýòèêåò – Ì.:2004
2. Äðà÷åâà Å. Ë., ßâîðñêàÿ À. Î., Õðèñòîâ Ò. Ò. Ñòðàíîâåäåíèå. Ãåðìàíèÿ, Èòàëèÿ, Ôèíëÿíäèÿ - Ì.:2007
3. Êîíîïëåâà Ò.Ã. Ñòðàíîâåäåíèå. Ôåäåðàòèâíàÿ Ðåñïóáëèêà Ãåðìàíèÿ - .Ì.: 2007
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6. Ïàíàñþê Õ.Ã. - Ãåðìàíèÿ: Ñòðàíà è ëþäè — Ìí.:2004
29-04-2015, 02:28